Aufwands- und Risikoschätzung (Stand Februar 2008):

Porto GEZ8,05
Porto Verwaltungsgericht4,50
Strittige Gebühren (Jan 2007 bis März 2008)82,80
Säumniszuschlag (durch GEZ indirekt erzwungen)5,11
Gerichtskosten an Landesoberkasse BaWü83,50
Summe (Euro, inkl. USt.):183,96
Zeitverlust (Recherche, Schreiben): ca. 10 h / 750 Eur (ohne USt.)

Der geschätzte Kostenaufwand bis Jan 2017 ist 1.300 Eur ohne Klage, 100 Eur bei erfolgreicher Klage, 1.800 Eur bei erfolgloser Klage. Voraussetzungen:  Alle 4 Jahre 0,90 Eur Gebührenerhöhung, in 5 Jahren Umstellung auf volle Fernsehgebühr, ca. 500 Eur Prozesskosten (die ich ggf. tragen muss).

=> Eine Klage scheint sich finanziell zu lohnen, insbesondere vor dem Hintergrund langjähriger Zahlungen und einer zu befürchtenden Umstellung auf volle Fernsehgebühr.

Aufgrund vielfältiger Interessenverflechtungen der beteiligten Berufsgruppen schätze ich die Erfolgswahrscheinlichkeit auf 0-10%. Eine Entscheidung zur Klage sollte also eher aus "moralischen" denn aus finanziellen Gründen stattfinden.

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